Alles über „Digiboost“
„Digiboost Rheinland-Pfalz“ ist ein
ab dem 1. März 2021 gültiges Förderprogramm
des Landes Rheinland-Pfalz. Es bezuschusst
kleine bis mittlere Unternehmen einem Standort
in Rheinland-Pfalz.
Hierzu zählen auch Soloselbstständige und Freie Berufe. Die Unternehmen dürfen als Voraussetzung maximal 100 Mitarbeiter beschäftigen und müssen eine Informationsveranstaltung der IHK oder Handwerkskammer besucht haben.
Ziel des Programms ist die Unterstützung der Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, was zu einer Stärkung der Wirtschaft und schneller Erholung nach der
Krise sorgen soll.
Alles über „Digiboost“
„Digiboost Rheinland-Pfalz“ ist ein ab dem 1. März 2021 gültiges Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz. Es bezuschusst kleine bis mittlere Unternehmen einem Standort in Rheinland-Pfalz.
Hierzu zählen auch Soloselbstständige und Freie Berufe. Die Unternehmen dürfen als Voraussetzung maximal 100 Mitarbeiter beschäftigen und müssen eine Informationsveranstaltung der IHK oder Handwerkskammer besucht haben.
Ziel des Programms ist die Unterstützung der Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, was zu einer Stärkung der Wirtschaft und schneller Erholung nach der Krise sorgen soll.
Wie hoch ist die „Digiboost“-Förderung?
Grundsätzliches
Die Höhe der „Digiboost“-Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße gestaffelt, welche jedoch nicht über 100 MitarbeiterInnen betragen darf.
MitarbeiterInnen in Teilzeit werden anteilig berechnet:
MitarbeiterInnen bis 20 Stunden/ Woche = Faktor 0,5
MitarbeiterInnen bis 30 Stunden/ Woche = Faktor 0,75
MitarbeiterInnen über 30 Stunden/ Woche = Faktor 1
MitarbeiterInnen auf 450-Euro-Basis = Faktor 0,3
Förderhöhe in Prozent
Wie hoch ist die „Digiboost“-Förderung?
Grundsätzliches
Die Höhe der „Digiboost“-Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße gestaffelt, welche jedoch nicht über 100 MitarbeiterInnen betragen darf.
MitarbeiterInnen in Teilzeit werden anteilig berechnet:
MitarbeiterInnen bis 20 Stunden/ Woche = Faktor 0,5
MitarbeiterInnen bis 30 Stunden/ Woche = Faktor 0,75
MitarbeiterInnen über 30 Stunden/ Woche = Faktor 1
MitarbeiterInnen auf 450-Euro-Basis = Faktor 0,3
Förderhöhe in Prozent
Was kann mit „Digiboost“ gefördert werden?
Gut zu wissen: Bei der Antragstellung muss von den unten genannten Kategorien mindestens eine angekreuzt werden,
dieses muss in Zusammenhang mit dem Vorhaben in höchstens 200 Zeichen beschrieben werden.
Digitalisierung von Produktion und Verfahren
- Digitalisierung der Wertschöpfungskette, Einführung digitaler Prozesse, Auftragsbearbeitung, Lieferverwaltung oder Warenwirtschaft
- Digital angebundene Maschinen und Integration mobiler Betriebsgeräte zur Steigerung von Effizienz und Qualität von Prozessen
(Einbindung von cyber-physischen Systemen) - Produktions- und Ablaufsteuerung
- Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
- Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Glasfasernetze und die dazugehörigen Komponenten
- Einführung oder Verbesserung von CRM- oder ERP-Systemen bis hin zur vollumfänglichen Vernetzung (ausgenommen Saas)
- Einführung von predictive maintenance Anwendungen (intelligente Wartung)
- Einbindung additiver Fertigungsverfahren in die Wertschöpfungskette (zum Beispiel 3D-Druck)
Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Einführung von IoT-Lösungen (Internet der Dinge)
- Infrastruktur für mobiles Arbeiten (im Unternehmen)
- Aufbau eines professionellen, individuell programmierten Online Shops (Schaffung von E-Commerce-Strukturen)
- Schaffung und Optimierung von digitalen Kundenschnittstellen
- Einführung von professionellen IT-Sicherheitslösungen
Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen
- Aufbau und Optimierung von digitalen integrierfähigen Plattformen (z.B. Online-Shops oder zur Online-Kundeninteraktion)
- Software-/ App-Entwicklungen im Zusammenhang mit einem neunen Produkt oder einer Dienstleistung
- Einführung datenbasierter Kundeninteraktion (z.B. Künstliche Intelligenz getriebene Geschäftsmodelle)
- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden
Was kann mit „Digiboost“ gefördert werden?
Gut zu wissen: Bei der Antragstellung muss von den unten genannten Kategorien mindestens eine angekreuzt werden,
dieses muss in Zusammenhang mit dem Vorhaben in höchstens 200 Zeichen beschrieben werden.
Digitalisierung von Produktion und Verfahren
- Digitalisierung der Wertschöpfungskette, Einführung digitaler Prozesse, Auftragsbearbeitung, Lieferverwaltung oder Warenwirtschaft
- Digital angebundene Maschinen und Integration mobiler Betriebsgeräte zur Steigerung von Effizienz und Qualität von Prozessen
(Einbindung von cyber-physischen Systemen) - Produktions- und Ablaufsteuerung
- Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
- Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Glasfasernetze und die dazugehörigen Komponenten
- Einführung oder Verbesserung von CRM- oder ERP-Systemen bis hin zur vollumfänglichen Vernetzung (ausgenommen Saas)
- Einführung von predictive maintenance Anwendungen (intelligente Wartung)
- Einbindung additiver Fertigungsverfahren in die Wertschöpfungskette (zum Beispiel 3D-Druck)
Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Einführung von IoT-Lösungen (Internet der Dinge)
- Infrastruktur für mobiles Arbeiten (im Unternehmen)
- Aufbau eines professionellen, individuell programmierten Online Shops (Schaffung von E-Commerce-Strukturen)
- Schaffung und Optimierung von digitalen Kundenschnittstellen
- Einführung von professionellen IT-Sicherheitslösungen
Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen
- Aufbau und Optimierung von digitalen integrierfähigen Plattformen (z.B. Online-Shops oder zur Online-Kundeninteraktion)
- Software-/ App-Entwicklungen im Zusammenhang mit einem neunen Produkt oder einer Dienstleistung
- Einführung datenbasierter Kundeninteraktion (z.B. Künstliche Intelligenz getriebene Geschäftsmodelle)
- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden
Was ist nicht förderfähig?
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Zunächst kannst du uns über das unten stehende elektronische Antragsformular kontaktieren und von deinem Digitalisierungsprojekt berichten, den Rest übernehmen wir.
Zu Beachten ist, dass vor der Beantragung eine Informationsveranstaltung einer IHK oder Handwerkskammer besucht werden muss, dies geschieht zumeist online.
Grundlegend folgt auf den eingereichten Antrag bei der Förderung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und dessen Prüfung die Ausstellung eines Zuwendungsbescheid durch die ISB. Danach beginnt auch schon die Durchführung des Projektes und nach der Einreichung des Verwendungsnachweis (maximal 15 Monate nach Zuwendungsbescheid) wird die Förderung ausbezahlt.